Politische und planerische M�glichkeiten Ortsbild und Kulturlandschaft zu bewahren und sorgf�ltig in die Zukunft zu entwickeln
Die �lteste Stadt S�dtirols, Brixen, wurde als geistliches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum wie keine andere im Lande von einer �ber 1000-j�hrigen Geschichte gepr�gt. Der Kunstsinn der F�rstbisch�fe und einer selbstbewussten B�rgerschaft haben in einer einmalig sch�nen Kulturlandschaft ein ebenso einmaliges Stadtbild entstehen lassen. Die Lage an der wichtigsten Verbindung zwischen Nordeuropa und dem Mittelmeerraum und die Geschichte Tirols zwischen �sterreich und Italien haben die B�rger offen gemacht f�r die Einfl�sse aus beiden Bereichen. Vieles davon ist zu Stein geworden, eine Tradition der Baukultur hat die Stadt geformt.
Die Chancen der Autonomie in der wirtschaftlichen Prosperit�t des zusammenwachsenden Europas haben in den letzten Jahrzehnten den S�dtirolern einen geradezu unerwarteten Wohlstand gebracht. Er wurde durch eine kleinteilige Gewerbestruktur, den Tourismus und die Landwirtschaft mit Wein- und Obstbau erarbeitet. Durch Wohlstand entsteht in der Regel Baut�tigkeit. Diese wurde durch eine restriktive Gesetzgebung lange Zeit in engen Grenzen gehalten. Erst eine Lockerung des Raumordnungsgesetzes brachte eine Flut von Neu- und Umbauten und die Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten und Gewerbefl�chen � h�ufig im ehemals landwirtschaftlichen Bereich. Die allgemeine Motorisierung tat ein �briges um die Strassen aufzuweiten, in bislang harmonische Ensembles einzubrechen und neue Verkehrsbauten zu errichten. S�dtirol ver�nderte sich nicht nur zu seinen Gunsten.
Auch Brixen, zwar in seiner Altstadt sorgf�ltig gepflegt, beispielhaft renoviert und von st�rendem Verkehr weitgehend befreit, blieb von Bauten, die den gewohnten Ma�stab, das geschlossene Stadtbild und die gestaltete Architektur empfindlich st�ren, leider nicht verschont. Ausufernde und wenig strukturierte Wohngebiete, Gewerbefl�chen, auf denen ohne gestalterischen Zusammenhang meist �de Kisten errichtet wurden und auff�llige Einzelbauten im Au�enbereich fingen an die �berkommene Harmonie des Ortsbildes aufzul�sen. Manches liebgewordene Geb�ude fiel einem anonymen Neubau zum Opfer. Rendite scheint die Baukultur oftmals zu verdr�ngen. Unbehagen und Unmut macht sich bei vielen B�rgern breit, der Ruf nach sorgf�ltigerer Planung in besonderen Situationen ist un�berh�rbar.
Der Ensembleschutz � in anderen L�ndern Europas schon lange Bestandteil der Bauordnungen - kommt in dieser Situation sp�t, aber, immerhin, er kommt und soll jetzt m�glichst rasch zus�tzlich zum Objektschutz der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes greifen.
Was ist ein Ensemble?
Das franz�sische Wort findet keine passende �bersetzung im Deutschen. Es bedeutet �Gesamteindruck� oder �Zusammenwirken� einer Baugruppe oder einer landschaftlichen Situation. Aber es umfasst als ein inzwischen im Deutschen sprachlich eingeb�rgerter Begriff auch das �Unsichtbare�, n�mlich die Atmosph�re oder den genius loci, der von einem Ort ausgeht. Im urbanen Bereich handelt es sich dabei meist um �ffentlichen Raum, Strassen, Pl�tze, Bauabfolgen, die zusammen ein im allgemeinen historisch bestimmtes Ganzes bilden. Einzelne Geb�ude eines Ensembles k�nnen dabei Denkmaleigenschaft besitzen aber es stehen auch andere Geb�ude, die keinen Denkmalwert haben als Ensemble-Bestandteile unter Ensembleschutz. Im landschaftlichen Bereich kann ein Ensemble eine bemerkenswerte, das Landschaftsbild kennzeichnende Situation, z.B. eine Gruppe alter B�ume oder ein Flussufer usw. umfassen. Die Gr��e eines Ensembles ist dabei weniger entscheidend als vielmehr dessen gesamtheitlicher Eindruck und der �Geist� oder die Anmutung die es vermittelt.
Was bedingt die Unterschutzstellung eines Ensembles?
Im S�dtiroler Gesetz zum Ensembleschutz, des Landesraumordnungsgesetzes, Art. 25, sind insgesamt 10 Kriterien aufgef�hrt von denen mindestens zwei f�r eine Unterschutzstellung zutreffen m�ssen (z.B. historischer Baukomplex, Charakter eines st�dtischen Wohnraumes, besondere parkartige Gr�nfl�che usw.). Die Unterschutzstellung betrifft keine Einzelgeb�ude sondern eine Gruppe, einen Weiler oder Objekte in Verbindung mit landschaftlichem Umfeld. Sie betrifft auch nur den Au�enraum (Fassaden, Dachlandschaften, Stra�en- und Platzr�ume, Bereiche einer Kulturlandschaft usw.) und keine Innenr�ume von Geb�uden.
Die Gemeinden S�dtirols sind f�r die Bestimmung und Unterschutzstellung von Ensembles verantwortlich. Bis zum April 2006 m�ssen die Gemeinden eine Liste der unter Schutz zu stellenden Ensembles zusammen mit den dazu f�hrenden Kriterien erstellen und der Ensembleschutzkommission des Landes zur Begutachtung schicken.
Zu dem Zeitpunkt an dem die jeweilige Gemeinde die Liste mit den Ensembles der Ensembleschutzkommission zustellt tritt f�r die vorgeschlagenen Ensembles ein �nderungsverbot in Kraft. Es k�nnen dann nur noch Arbeiten zur ordentlichen und au�erordentlichen Instandhaltung sowie Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten nach Art. 54 a, b u. c des Landesraumordnungsgesetzes durchgef�hrt werden.
Wie geht die Unterschutzstellung vor sich?
Die Gemeinden k�nnen Fachleute beauftragen um eine Liste der Ensembles mit detaillierten Durchf�hrungsbestimmungen (Schutzkriterien) zu erstellen. Die Ensembles m�ssen in ihrer Ausdehnung begrenzt sein. Die Schutzkriterien sollen neben einer genauen Bestandsaufnahme detailliert und differenziert die m�glichen baulichen Eingriffe vorschreiben.
Die Vorschl�ge sollen im Gemeinderat diskutiert und genehmigt werden. Die Bev�lkerung sollte informiert werden. Danach tritt mit der Zusendung der Ensemblevorschl�ge an die Ensembleschutzkommission des Landes das �nderungsverbot in Kraft.
Nach der Zustimmung durch die Ensembleschutzkommission des Landes zu den Ensemblevorschl�gen erfolgt die Genehmigung nach dem �blichen Verfahren im Bauleitplan: die zu sch�tzenden Ensembles werden in den Bauleitplan eingetragen und nach der Benachrichtigung der betroffenen Eigent�mer, der Einsichtsm�glichkeit f�r die �ffentlichkeit und den �blichen weiteren Vorgehensschritten der Genehmigung zugef�hrt. Damit werden auch die f�r die einzelnen Ensembles festgelegten Schutzkriterien Bestandteil des Bauleitplanes.
Wie werden Bauarbeiten in Ensembles genehmigt?
F�r die Genehmigung von Bauarbeiten in Ensembles ist, ebenso wie in allen anderen Bauzonen, der B�rgermeister zust�ndig, der durch die Baukommission beraten wird. Die Entscheidung liegt beim B�rgermeister. Begutachtungen durch eine Ensembleschutzkommission sind nicht vorgesehen. Vielmehr begutachtet die Baukommission die eingereichten Projekte auf der Grundlage der f�r das jeweilige Ensemble vorgesehenen detaillierten Durchf�hrungsbestimmungen, den Schutzkriterien.
F�r Bauten in Ensembles, die unter Denkmalschutz stehen oder in Landschaftsschutzzonen m�ssen Gutachten des Denkmal- oder Landschaftsschutzes eingeholt werden.
Was verspricht man sich f�r die Planungen in Ensembles?
F�r den Planer in einem Ensemble kommen besondere Aufgaben zu: Zun�chst hat er die Schutzkriterien zu befolgen. Dar�ber hinaus mu� er sich mit einer sorgf�ltigen Bestandsaufnahme besch�ftigen (Fotodokumentation, Ma�aufnahmen, Materialuntersuchungen, Dokumentation usw.). Durch die Analyse des Ensemblebestandes und dessen Dokumentation wird die Sensibilit�t des Planers f�r die spezifischen Verh�ltnisse, die objektiven und subjektiven Fakten � also die sichtbaren (Bauten, Oberfl�chen, Ma�stab usw.) und unsichtbaren (Atmosph�re, Gem�tswerte, genius loci usw.) Parameter � der unmittelbaren Umgebung seines Bauprojektes gesch�rft.
Die Hoffnung besteht, da� sich Bauherren unter den erschwerten Bedingungen eines Ensembles der Zusammenarbeit mit besonders daf�r qualifizierten Planern versichern.
Zum anderen werden die Empfehlungen der Baukommissionen und die Entscheidungen der B�rgermeister im Zuge von Bauantr�gen in Ensembles durch deren Wert und Stellung im Bewusstsein der �ffentlichkeit von besonderer Sorgfalt und Verantwortung getragen.
Schlie�lich kann man sich von Planungen in Ensembles versprechen, da� gerade die Qualit�t moderner und zeitgem��er architektonischer L�sungen gerade wegen der erforderlichen Untersuchungen, Analysen und R�cksichtsnahmen gesteigert wird. Auf keinen Fall ist durch den Ensembleschutz nur historisierendes Bauen gefragt � ganz im Gegenteil, gerade die L�sungen in zeitgerechter Formensprache sollen die baukulturellen Traditionen durch Ber�cksichtigung deren Strukturen in moderner Form in die Zukunft fortf�hren.
Ensembleschutz ist eine gute Sache!
Die vorgenannten Ziele des Ensembleschutzes, der sich andernorts bereits vielfach bew�hrt hat, lassen gro�e Hoffnungen f�r ein besseres Bauen aufkommen. Die �ffentlichkeit � also wir alle! � ist zu dieser Initiative des Gesetzgebers f�r die Verbesserung der gebauten und landschaftlich gewachsenen Umwelt nur zu begl�ckw�nschen. Nun hei�t es aber diese guten Absichten auch in angemessener Form in den Gemeinden umzusetzen.
Was hat die Gemeinde Brixen zum Ensembleschutz vorgelegt?
Neben der grunds�tzlichen Begeisterung und Zustimmung zum Ensembleschutz hat sich bei der Vorstellung der Pl�ne zur Ausweisung von Ensembles, mit deren Beschreibung und Festlegung von Schutzkriterien am 14. Januar im Forum von Brixen Ern�chterung, ja Entt�uschung breit gemacht. Unter der Moderation von Stadtrat Franz Stockner wurde dort die im Auftrag der Gemeinde ausgearbeitete Festlegung auf insgesamt 60 Ensembles im Gemeindegebiet (siehe gesonderte Aufstellung im Kasten) durch die Arbeitsgruppe der Architekten Robert Folie und Claudio Polo sowie dem Kunsthistoriker Dr. Helmuth Staffler einer interessierten �ffentlichkeit vorgestellt. Nach einer lebhaften Diskussion konnte folgendes festgestellt werden:
- Es fehlt eine umfassende Einleitung zum Sinn und Wert des Ensembleschutzes, der auch die Betroffenen �berzeugt und diese nicht in eine Abwehrhaltung n�tigt. Dabei m�ssen auch die generellen Qualit�ten des Zusammenhanges der unterschiedlichen Ensembles mit ihren emotionalen, geschichtlichen, gestalterischen, politischen und sozialen Hintergr�nden dargestellt werden. Nur so kann das Bewusstsein der B�rger Brixens f�r den sorgf�ltigeren Umgang ihrer liebgewonnenen Umgebung gesch�rft werden. Dieses Vorwort mu� den Zweck der Arbeit mit ganzheitlichem Blick auf Brixen darstellen um der Gefahr der vereinzelten Betrachtung der Ensembles zu begegnen.
- Die Auswahl und Umgrenzung der Ensembles ist ungenau. Vielfach werden v�llig unterschiedliche Bereiche in ein Ensemble zusammengefasst. Es entstehen so� viel zu gro�e Bereiche, die nicht als Ensemble aufgefasst werden k�nnen und so heterogen sind, dass die meist noch dazu zu entwickelnden Schutzkriterien nicht greifen werden. Aus diesem Grunde sind viele Bereiche nicht als eigene Ensembles erfasst sondern gehen in der Masse der Disparit�t unter.
- Die Mehrzahl der Ensembles ist nicht aufgrund nachvollziehbarer visueller oder atmosph�rischer Zusammenh�nge erfasst und begrenzt worden (Stra�enr�ume, Pl�tze, Innen- und Gartenh�fe usw.)
- Es fehlt eine differenzierte und detaillierte Beschreibung der Elemente der Ensembles zu deren Charakterisierung. So kann der jeweilige genius loci als Besonderheit des Ensembles nicht begriffen werden.
- Der Verkehr und seine Fl�chen sind heute mit die wichtigsten Faktoren im Stadt- und Landschaftsbild. Dazu fehlen entscheidende Aussagen. Der immer wiederkehrende schematische Hinweis, da� oberirdische Parkfl�chen zu vermeiden sind, ist nicht ausreichend und noch dazu unverbindlich.
- Die 10�Punkte Kriterien zur Festlegung eines Ensembles werden schematisch und undifferenziert angewendet. Zudem beziehen sich diese Kriterien vielfach auf Baudetails und sagen nichts �ber die eigentliche Charakteristik des Ensembles aus. Diese Art der Bestimmung f�hrt zu restriktiver Detailfestlegung statt zur strukturellen Analyse. Nur sie kann das Planen und Bauen im Ensemble erfolgreich mit einer Qualit�t, die aus diesen Zusammenh�ngen gewonnen wird auch in moderne Formensprache gew�hrleisten. Stupider Nachbau des Vorhandenen kann nur die Authentizit�t des �berkommenen schm�lern.
- In diesem Zusammenhang muss der jeweilige schematische Schlussabsatz bei den Festlegungen abgelehnt werden, nach dem bei entsprechender Begr�ndung auch ein Projekt genehmigt werden kann, da� den angegebenen Richtlinien und Schutzbestimmungen widerspricht. Damit ist der Willk�r T�r und Tor ge�ffnet.
In der jetzt von der Gemeinde Brixen vorgelegten Form bietet der Ensembleschutzkatalog keine weiterf�hrenden Instrumente, die �ber den Bauleitplan, den Wiedergewinnungsplan und die M�glichkeiten des Denkmalschutzes hinausgehen. Dies ist nicht der Sinn des Ensembleschutzes. Er sollte vielmehr die Kompetenz und Beurteilungsf�higkeit der Baukommission der Gemeinde durch sorgf�ltig erarbeitete Unterlagen, Analysen und Schutzkriterien st�rken. Nur mit den zu den einzelnen Elementen individuell und nicht schematisch entwickelten Erhebungen, Strukturen und Charakteristika k�nnen die Parameter zur Beurteilung von Planungen im Ensemble der Baukommission an die Hand gegeben werden und von ihr nachvollziehbare qualifizierte Entscheidungen getroffen werden.
Die Zeit dr�ngt. Die jetzt vorliegenden Ausarbeitungen sind noch unzureichend um die Ziele des Ensembleschutzes zu erreichen. Die Gemeinde sollte die Gelegenheit nutzen um zusammen mit dem Sachverstand engagierter B�rger die bisherigen Erhebungen umfassend im oben genannten Sinn zu erg�nzen. Der k�rzlich gegr�ndete Verein �heimat Brixen Bressanone Persenon�, der sich f�r die Erhaltung von authentischen Bauten, Ensembles und Naturdenkm�lern einsetzt, hat bereits in einem offenen Brief an die Gemeinde Vorschl�ge zur Verbesserung der bisherigen Vorlage gemacht. Ein oder mehrere intensive workshops w�ren ein geeignetes Forum f�r die Kommission um die engagiert vorgetragenen Vorschl�ge in die im April abzugebenen Unterlagen entsprechend einzuarbeiten. Damit w�rde der Ensembleschutz zum Engagement der B�rger. Nur ein verbessertes �ffentliches Bewusstsein f�r die baukulturellen Werte unserer Stadt kann die gebaute und gewachsene Umwelt erhalten und verbessern.
Andreas Gottlieb Hempel
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